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| Ehe, Familie, Trennung |
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Trägt sich jemand mit dem Gedanken zu heiraten, wird ihm zunächst eine Regelung für den Fall der Trennung unangebracht erscheinen. Aber wer weiß schon bei der Hochzeit, ob die Ehe gelingt ? Eine etwaige Trennung und Scheidung belasten die Ehepartner in vielen Fällen auch finanziell stark und kann sie wirtschaftlich sehr einschränken. Wird nichts vereinbart, leben die Ehegatten im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Hier wird bei Scheidung „Kassensturz“ gemacht und ermittelt, was der Ehemann und was die Ehefrau in der Ehe dazuerworben haben. Der Unterschied ist dann in Geld auszugleichen. Was ein Ehegatte während der Ehe erbt oder geschenkt bekommt, unterfällt zwar grundsätzlich nicht dem Zugewinnausgleich. Etwaige Wertzuwächse sind jedoch auch bei diesem Vermögen zu teilen. Dieser gesetzliche Güterstand ist in vielen Fällen angemessen, kann jedoch zu unerwünschten Folgen führen, wenn beispielsweise einer der Ehegatten ein Unternehmen in seinem Vermögen hat und er den für dieses Unternehmen zu zahlenden Zugewinnausgleich gar nicht in bar zur Verfügung hat, oder wenn ein Ehegatte Vermögen geschenkt erhält oder erbt. Hier können individuelle Regelungen der besonderen Situation der Ehegatten Rechnung tragen. So können in einem Ehevertrag bestimmte Gegenstände ganz aus dem Zugewinnausgleich herausgenommen werden (modifizierte Zugewinngemeinschaft) oder auch Gütertrennung vereinbaren. Dabei sind stets auch die erbrechtlichen und die steuerlichen Folgen im Auge zu behalten. Eine Regelung nach „Schema F“, die auf alle passt, wird es hier nicht geben. Lassen Sie sich in diesen Fragen von ihrem Notar beraten. In einem Ehevertrag können weiter mit Augenmaß Regelungen zum Versorgungsausgleich (Aufteilung der während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften) und zum nachehelichen Unterhalt getroffen werden. Aber auch, wenn eine Heirat nicht ansteht und die Partner unverheiratet zusammenleben und zusammen wirtschaften, sind vertragliche Regelungen dringend zu empfehlen. Sonst kann es im Fall der Trennung ein böses Erwachen geben. Der Notar unterstützt Sie auch im Rahmen der Vorsorgeregelungen für Kinder (z.B. Bestimmung eines Vormunds für den Fall der Fälle), bei Fragen der Adoption und Sorgerechtsregelungen. |