Notar Schwabach
Erben und Vererben
Das richtige Testament abzufassen ist eine Kunst. Es kann leicht zu Streitigkeiten innerhalb der Familie kommen, wenn nicht oder nicht richtig geregelt ist, an wen das Vermögen nach dem Tod gehen soll.
Hier wird eine Verfügung von Todes wegen (Testament oder Erbvertrag) Abhilfe schaffen, wenn sie auf die Familienverhältnisse abgestimmt und in klarer und einwandfreier Weise abgefasst ist.

Das Erbrecht bietet dabei viele Gestaltungsmöglichkeiten. So sieht das Testament eines Unternehmers anders aus, als das in einer Patchwork-Familie. Es können Regelungen getroffen werden z.B. für den Fall, dass minderjährige Kinder erben und dass geschiedene Ehegatten nicht Vermögen verwalten, das die gemeinsamen Kinder erben.


Die notariellen Beurkundungskosten für ein Testament richten sich nach dem Vermögen des Testierenden. Bei einem Nettovermögen des Testierenden
von € 100.000,-- kostet ein Testament € 207,-- zuzüglich Nebenkosten und Umsatzsteuer. Errichten Ehegatten eine Verfügung von Todes wegen, fallen diese Kosten für jeden Ehegatten an.

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„Ihre letzten Dinge“.