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Adresse:
Bahnhofstr. 34
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| Grundstücke und Wohnungen |
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„My home is my castle.“ Auf meinem eigenen Grund und Boden bin ich mein eigener Herr. Für viele ein wichtiges Ziel. Dabei ist der Kauf des eigenen Haues oder der eigenen Wohnung oft ein im Leben einmaliger Vorgang. Der will gut vorbereitet und durchdacht sein. Kaufverträge über Immobilien (Häuser, Grundstücke, Wohnungen) zu verfassen, ist ureigene Aufgabe der Notare. Der Notar achtet dabei auf eine ausgewogene Vertragsgestaltung, die die Interessen beider Vertragsparteien berücksichtigt. Er macht Vorschläge für die Vertragsgestaltung und unterstützt die Vertragsteile bei der Formulierung ihrer individuellen Vereinbarungen. Binden Sie den Notar möglichst frühzeitig in die Vertragsgestaltung ein. Vieles muß bedacht werden. Ist der Zugang zu Ihrem Grundstück ausreichend gesichert? Bestehen Grundstücksbelastungen? Welche Auswirkungen können diese für den Käufer bedeuten? Ist der Verlauf von Wasser- und Abwasserleitungen gesichert? Wie funktioniert die Finanzierung des Kaufpreises? Was braucht die finanzierende Bank des Käufers für Unterlagen? Lassen Sie sich am besten von Ihrem Notar dabei helfen. Auch wenn ein Haus in Eigentumswohnungen aufgeteilt wird, wird der Notar tätig. Er entwirft die Teilungserklärung und die Gemeinschaftsordnung, die das Verhältnis unter den Eigentümern regelt. Baut man auf fremdem Grund, braucht man ein Erbbaurecht, um Eigentümer des Gebäudes zu werden. Der Notar ist ausgewiesener Experte im gesamten Bereich des Grundstücksrechts. Lassen Sie sich entsprechend beraten. |