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| Steuern |
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In fast allen Bereichen notarieller Tätigkeit, sei es im Erb- und Familienrecht, im Gesellschafts – oder im Immobilienrecht, tauchen regelmäßig auch steuerliche Fragestellungen auf. Steht fest, zu welchen Ergebnissen es z.B. im Erbfall oder im Scheidungsfall kommen soll, sind auch die steuerlichen Aspekte mit zu berück-sichtigen. Hier bietet der Notar stets eine enge Zusammenarbeit mit Ihrem Steuerberater an.
Bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer stehen erhebliche Änderungen an, die nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts spätestens zum 01.01.2009 in Kraft treten müssen.
Danach werden sich zwar voraussichtlich die Steuerfreibeträge für Kinder auf € 400.000,-- und die für Ehegatten auf € 500.000,-- erhöhen. Andererseits, und das kommt in der öffentlichen Diskussion mitunter zu kurz, werden die Bewertungen insbesondere von Immobilien und bei dem betrieblichen Vermögen von Unternehmen erheblich verschärft, was trotz der höheren Freibeträge zu erheblichen Steuermehrbelastungen führen kann.
Hier ist ein umsichtiges Vorgehen dringend anzuraten. Eine steuerlich optimierte Gestaltung kann viel Geld sparen. Alleiniger Grund beispielsweise für die schenkweise Überlassung des Hauses an die Kinder sollte sie jedoch nicht sein. Eine Schenkung will gut überlegt sein. Sie rückgängig zu machen, ist nicht immer möglich. Der Notar berät Sie umfassend über mögliche Gestaltungen und wird die Vertragsklauseln mit Ihrem Steuerberater abstimmen. |